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   AG Bamberg, 16.09.2010 - 0105 C 2425/09   

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https://dejure.org/2010,34303
AG Bamberg, 16.09.2010 - 0105 C 2425/09 (https://dejure.org/2010,34303)
AG Bamberg, Entscheidung vom 16.09.2010 - 0105 C 2425/09 (https://dejure.org/2010,34303)
AG Bamberg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 0105 C 2425/09 (https://dejure.org/2010,34303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf eines Haustürgeschäfts: Unzureichende Widerrufsbelehrung über die Folgen eines fehlerhaften Gesellschaftsbeitritts und Invollzugsetzung des Gesellschaftsbeitritts durch Einlagenzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09

    Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation

    Auszug aus AG Bamberg, 16.09.2010 - 105 C 2425/09
    Die vom Verbraucher ausgesprochene Einladung in die Privatwohnung muss sich gerade auch auf die Durchführung von Vertragsverhandlungen beziehen; eine Einladung (allein) zur allgemeinen Informationserteilung oder zur Präsentation von Waren oder Dienstleistungen genügt für eine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB nicht (BGH, Urt. v. 15.04.2010, Az. III ZR 218/09, juris Text-Nr. 15 und MDR 2010, 678-681).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 168/93

    Einbeziehung von in einem vorformulierten Bürgschaftsvertrag enthaltenen AGB;

    Auszug aus AG Bamberg, 16.09.2010 - 105 C 2425/09
    Zwar darf auch derjenige, der ein Schriftstück ungelesen unterschrieben hat, gemäß § 119 Abs. 1 BGB anfechten, wenn er sich von dessen Inhalt eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat (BGH Urt. v. 27.10.1994 Az. IX ZR 168/93, juris Text-Nr. 19 und NJW 1995, 190-191).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus AG Bamberg, 16.09.2010 - 105 C 2425/09
    Veranlasst durch die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 25. Oktober 2005 - Rs. C-229/04) hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 seine bisherige Rechtsprechung zur Zurechnung des Handels Dritter in Anlehnung an § 123 Abs. 2 BGB aufgegeben und nimmt auch dann eine Zurechnung des Handels Dritter vor, wenn ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, von der in der Person des Verhandlungsführers bestehenden Haustürsituation keine Kenntnis hat (BGH, Urt. v. 12.12.2006, Az. II ZR 327/04, juris Text-Nr. 18 und NJW 2006, 497, nachfolgende BGH-Entscheidungen sind auch zitiert bei Palandt/Grüneberg, BGB, 69 Aufl. 2010, § 312 Rn. 6).
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